AGBs
1. Vertragsgegenstand
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software hofmate des Anbieters fabmade GmbH
als
Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht,
die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte
und
ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene
Zwecke
zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird
ausdrücklich widersprochen.
2. Art und Umfang der Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des
Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die
Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und
Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt.
Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den
IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3. Nutzungsrechte
Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern
abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der
Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des
Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich vereinbarte
Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in
den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden
Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen
Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen
den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch
mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke
der
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten des Kunden.
4. Verfügbarkeit der Software
Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates,
Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifkationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit.
Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit auserhalb der Geschäftszeiten vorgenommen
und übersteigen in der Regel eine Dauer von 60 Minuten pro Unterbrechung nicht.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der
erbrachten
Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen
insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht
beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden
genutzte
Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfuss auf die Leistungen des Anbieters haben.
Soweit derartige Umstände Einfuss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter
erbrachten
Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
Der vorübergehende Ausfall der Software berechtigt keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter.
Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt Funktionen und Gestaltung der Software zu ändern, ohne dass
dies
Einfluss auf den Vertrag hat.
5. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter
für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach
diesem
Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem
Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der
Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf
einem externen Backup-Server.
6. Registrierung
Die Nutzung der Software des Anbieters erfordert eine Registrierung des Kunden. Hierbei werden
persönliche
Daten übermittelt. Vom Kunde wird versichert, dass er hierbei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
macht. Die Daten sind durch den Kuden aktuell zu halten.
Der Anbieter ist berechtigt Kuden bei unwahren oder unvollständigen Angaben von der Nutzung der Software
vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.
7. Vertragsschluss
Mit der Registrierung auf der Webseite des Anbieters, dem Einfügen aller benötigten Daten unterbreitet
der
Kunde dem Anbieter ein Angebot auf Eröffnung eines Online Verkaufs auf dem Protal hofmate.com und der
Nutzung des Verwaltungsbereiches.
Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Regestrierung zustande.Der Anbieter ist berechtigt Kunden ohne die Nennung von Gründen abzulehnen.
8. Enrichtung
Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung der Software (individuelle Einstellungen oder Import von
Daten)
selbst vor.
Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Weiterentwicklung/Anpassung nach Wünschen des/der
Kunden,
ist nicht geschuldet.
Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
9. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
Die Vertragslaufzeit zwischen dem Anbieter und Kunden bleibt solange bestehen, bis einer der
Parteien
den Vertrag kündigt.
Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen jeder Zeit fristlos gekündigt werden,
schon in anspruch genommene Leistungen werden in Rechung gestellt.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder per E-Mail an
info@hofmate.com
10. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richten sich nach dem ausgewählten Tarif und die jeweils aktuellen Preise.
Diese werden monatlich nachträglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter
nach
vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software
berechtigt.
Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird
nach
Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht
als
milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer
11.2
hat.
Der Anbieter behält sich vor, nach einer Abrechnungsperiode, die Preise wie auch die Sätze für eine
vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen.
Befindet sich der Kunde im Testzeitraum (30 Tage) sind keine Gebühren zu entrichten.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang
unterstützen.
Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für
dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen,
dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die
Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den
Parteien
ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Support
Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der
Produktbeschreibung nicht erfüllt.
Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der
jeweiligen
Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
Der Anbieter wird den Mangel innerhalb einer angemessener Frist beseitigen.
Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-,
Wartungs-
und Pflegeleistungen treffen.
13. Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des
Mieters
vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel;
Mängelanzeige
durch den Mieter) BGB 'nden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht
des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB
(Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung
vorsieht.
14. Haftung und Schadensersatz
Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden,
die
Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften
Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften
Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet.
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter
Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der
vertragsgegenständ5 lichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht,
soweit
die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den
Kunden
vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder
durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
15. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser
bei
der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet
sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen
Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware
enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im
Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die
Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen
getragen
ist.
Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa
erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden
keine
Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen
Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens,
freizustellen,
falls der
Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten
Handlungen
oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die
Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des
geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm
verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig
mitteilen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt die eingereichten Materialien wie Abbildungen oder Beschreibungen
inhaltlich zu kürzen, zusammenzufassen oder gar nicht zu veröffentlichen.
Ferner kann es bei der Abbildung aufgrund von notwendigen Komprimierungen zu Farbverlusten oder
Darstellungsabweichungen in Größe oder Verhältnis kommen.
16. Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung
des
Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem
Vertrag
zu betrauen.
17. Sonstiges
Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt der AGB ohne Nennung von Gründen mit Zustimmung des Kunden
zu
ändern.
Die geänderten Bedingungen werden dem registrierten Kunden per E-Mail spätestens 2 Wochen vor ihrem
Inkrafttreten übermittelt.
Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der
E-Mail,
gelten die geänderten AGB als angenommen.
Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen
vier
Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines
unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen.
Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens
der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der
Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame
Regelungen
durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich
entsprechen.
Standard-Vertrag der osb-alliance.de in abgeänderter Form (Copyright OSB Alliance e.V., Version
1/2015)