AGBs


1. Vertragsgegenstand
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software hofmate des Anbieters fabmade GmbH als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Art und Umfang der Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3. Nutzungsrechte
Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten des Kunden.
4. Verfügbarkeit der Software
Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifkationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit auserhalb der Geschäftszeiten vorgenommen und übersteigen in der Regel eine Dauer von 60 Minuten pro Unterbrechung nicht.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfuss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfuss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Der vorübergehende Ausfall der Software berechtigt keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt Funktionen und Gestaltung der Software zu ändern, ohne dass dies Einfluss auf den Vertrag hat.
5. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
6. Registrierung
Die Nutzung der Software des Anbieters erfordert eine Registrierung des Kunden. Hierbei werden persönliche Daten übermittelt. Vom Kunde wird versichert, dass er hierbei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht. Die Daten sind durch den Kuden aktuell zu halten. Der Anbieter ist berechtigt Kuden bei unwahren oder unvollständigen Angaben von der Nutzung der Software vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen.
7. Vertragsschluss
Mit der Registrierung auf der Webseite des Anbieters, dem Einfügen aller benötigten Daten unterbreitet der Kunde dem Anbieter ein Angebot auf Eröffnung eines Online Verkaufs auf dem Protal hofmate.com und der Nutzung des Verwaltungsbereiches. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss der Regestrierung zustande.Der Anbieter ist berechtigt Kunden ohne die Nennung von Gründen abzulehnen.
8. Enrichtung
Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung der Software (individuelle Einstellungen oder Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Weiterentwicklung/Anpassung nach Wünschen des/der Kunden, ist nicht geschuldet. Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
9. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
Die Vertragslaufzeit zwischen dem Anbieter und Kunden bleibt solange bestehen, bis einer der Parteien den Vertrag kündigt.
Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen jeder Zeit fristlos gekündigt werden, schon in anspruch genommene Leistungen werden in Rechung gestellt.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder per E-Mail an info@hofmate.com
10. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richten sich nach dem ausgewählten Tarif und die jeweils aktuellen Preise. Diese werden monatlich nachträglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
Der Anbieter behält sich vor, nach einer Abrechnungsperiode, die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen.
Befindet sich der Kunde im Testzeitraum (30 Tage) sind keine Gebühren zu entrichten.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Support
Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
Der Anbieter wird den Mangel innerhalb einer angemessener Frist beseitigen.
Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.
13. Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB 'nden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
14. Haftung und Schadensersatz
Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständ5 lichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
15. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt die eingereichten Materialien wie Abbildungen oder Beschreibungen inhaltlich zu kürzen, zusammenzufassen oder gar nicht zu veröffentlichen. Ferner kann es bei der Abbildung aufgrund von notwendigen Komprimierungen zu Farbverlusten oder Darstellungsabweichungen in Größe oder Verhältnis kommen.
16. Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
17. Sonstiges
Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt der AGB ohne Nennung von Gründen mit Zustimmung des Kunden zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem registrierten Kunden per E-Mail spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Standard-Vertrag der osb-alliance.de in abgeänderter Form (Copyright OSB Alliance e.V., Version 1/2015)